HEIMAT FAMILIE FREUNDE GEMEINSCHAFT |
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»» Kinder-SchutzLiebe Deutsche, schauen Sie sich diese Bilder an, spätestens dann wissen Sie wofür es sich zu kämpfen lohnt! Wir danken den Müttern für die Überlassung Ihrer Fotos.
Turnerin: Michelle aus Sachsen.
![]() Frohnatur: Luisa Maria Ulrike aus Sachsen.
Tierfreund: Erik aus Sachsen.
Wetterfest: Paula aus Sachsen.
Sonnenkind: Jana-Marie aus Sachsen.
![]() Lebensfreude: Melissa aus Sachsen.
![]() Nachtschwärmer: Tjodhild und Sjard aus Sachsen.
Achtung Kamera!: Timmie aus Sachsen.
Zwergberserker: Fabian aus Sachsen.
Pfützenhopser: Hermann aus Sachsen.
Schlafmütze: Alina Wilhelmine aus Sachsen.
![]() Knabbermaus: Freya aus Sachsen.
![]() Neu Furchtlos: Jonas aus Sachsen-Anhalt
ZUM SCHUTZ UNSERER KINDER FORDERT DAS BFD DIE STAATSRECHTLICHE TÖTUNG VON (DURCH BEFUGTE GERICHTE INNERHALB DER BRD.) TÄTERN, WELCHE DAS LEBEN VON KINDERN PSYSISCH UND/ODER PHYSISCH ZERSTÖRT HABEN. (1) Nachweislich ist eine "erfolgreiche" ärztliche Behandlung der Täter sehr oft nicht möglich. Ebenso ist eine Wiederholungstat oft gegeben. Zur Verhinderung von Wiederholungstaten und der damit ausbleibenden Gerechtigkeit für die Opfer und dessen Angehörigen, und der Tatsache der Steuergeldverschwendung gegenüber jedem anständigen Arbeiter, ist eine humane Tötung diesbezüglicher Täter eine rein menschliche Notwendigkeit. Viele Täter wohnen nach ihrer Haftstrafe wieder im Tat-Raum. Werden Sie sich dessen bewußt und handeln vorausschauen mit ihren Verwandten und Nachbarn. - Helfen Sie mit diese Namensliste zu vergrößern und auf dem neuesten Stand zu halten. #### Nähere Erläuterung zur BFD-Forderung nach der staatsrechtlichen Tötung* von Kinderschändern. - Wer ist Kinderschänder? Und: Was bringt die Todesstrafe*? Als der Fall der ermordeten Michelle aus Leipzig durch alle Medien ging, kam erneut die Frage auf: Ist die Forderung nach der Todesstrafe* gerechtfetigt? Die unmenschliche Ansicht von Marxisten muß nicht behandelt werden, jedoch die "Verteidigung" der BRD, die ihre Verneinung jeglicher Todesstrafen* den Deutschen zu vermitteln versuchte. BRD-Ansicht 1: Die Todesstrafe* schreckt nicht ab, da die Täter kopfkranke Menschen sind. - Dazu meint das BFD: Eine öffentliche und in einer förderlichen/angemessen Weise durchgeführte Täter-Tötung ist sehr wohl abschreckend! Bsp.:Eine Täter-Tötung mittels Giftspritze in einem nicht öffentlichem Raum, in dem der Täter weitestgehend allein angeschnallt auf einem Bett "einschläft" ist nicht förderlich/angemessen. BRD-Ansicht 2: Die Todesstrafe* ist nicht gerechtfertigt, da die Zahl der Täter (pro Jahr) stark zurückgegangen ist, weil die Fahndungsmittel sehr fortschrittlich sind. - Hierzu meint das BFD, daß eine Definition (Erläuterung) des Begriffes Täter in o. g. Forderung (1) gegeben werden muß. A Täter ist, wer ein Kind ermordet. B Täter ist, wer ein Kind vergewaltigt. C Täter ist, wer ein Kind zu jeglichen sexuellen Handlungen nötigt. D Täter ist, wer ein Kind sexuell vermarktet. Und Täter ist, wer diese Vermarktung konsumiert. E Täter ist, wer ein Kind durch unangemessenes elterliches Verhalten tötet oder fast tötet. Mit dieser Definition ist dieser BRD-Einwand für die Masse des deutschen Volkes abgewehrt. - Und davon abgesehen ist die Opferbezifferung ekelhaft, da jedes Opfer zu viel ist. Weiterhin erklärt das BFD: Die Staatsangehörigkeit eines Täters ist auf deutschem Boden gleichgültig, jene Täter unterstehen immer deutscher Urteilssprechung. / Deutsche, welche im Ausland zu Tätern werden, unterstehen auch immer deutscher Urteilssprechung. Ausländische Behörden werden zur Auslieferung gedrängt. Dabei ist es gleichgültig, ob ein Täter eine dortige Strafe verbüßt hat. / Deutsche, welche Opfer im Ausland werden, besitzen das Recht über die Regierung Deutschlands die Überführung des Täters nach Deutschland zu fordern.
*Im Sinne der BFD-Forderung (1). ###########################################################
- Stefan J. (25) aus Fürstenwalde; verurteilt 2001 zu lebenslanger Haft Mordes; Fall Ulrike (12); Stand 2001 - Thorsten V.; 35 Jahre aus Biebertal in Mittelhessen; verurteilt 2003 zu lebenslanger Haft wegen sexuellen Mißbrauchs und Mord; Fall Julia (8); Stand 2003 - Markus Wirtz (28 Jahre) und Markus Levendel (33 Jahre) aus Eschweiler; verurteilt im Jahr 2003 zu lebenslanger Haft wegen Doppelmordes, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und sexuellem Mißbrauch; Fall Geschwisterpaar Tom (11) und Sonja (9); Stand 2003 - Magnus Gäfgen (28 Jahre) aus Frankfurt am Main; verurteilt im Juli 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft im Fall Jakob von Metzler (11); Stand 2003 - Steve P. (20 Jahre) aus Zerbst in Sachsen Anhalt; verurteilt 2003 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren mit zusätzlicher Einweisung in eine psychiatrische Klinik; Fall Malin (6); Stand August 2003 - Marc Hofmann (31 Jahre) aus Bremerhaven; verurteilt 2005 wegen Mißbrauch und Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung; Fall Levke (8) und Felix (8); Stand Juni 2005 - Maik S. (29 Jahre); Fall Carolin (16) aus Graal-Müritz (Mecklenburg-Vorpommern) - Zaneta C. (27 Jahre) aus Biberachzell bei Weißenhorn; verurteilt 2006 zu lebenslanger Haft wegen Mordes; Fall Karolina (3) / Mehmet A. (32 Jahre) verurteilt zu lebenslanger Haft wegen Mordes Stand 2006 - Mario L. (37) aus Reinsdorf/Zwickau; verurteilt 2006 zu lebenslanger Haft wegen Mordes in Tateinheit mit Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung mit Todesfolge, schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern und Vergewaltigung; Fall Ayla (6); Stand 2006 <(1998 wurde er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren Haft verurteilt, nachdem er sich an einem Neffen und einer Nichte im Alter von acht und neun Jahren vergangen hatte.)> - Martin Prinz (29 Jahre) aus München; verurteilt Januar 2006 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen sexuellen Mißbrauch und Mord ; Fall Peter A. (9); Stand 2006 - Dominik Kaltofen (15 Jahre) aus Annaberg-Buchholz / Erzgebirge; verurteilt 2006 zu 7 Jahren und 3 Monaten Haft; Fall Jennifer (13) aus Annaberg-Buchholz; Stand 2006; der Haftaufenthalt ist oft in der JVA Meusdorf (Leipzig) - Uwe Kolbig (43 Jahre) aus Leipzig; verurteilt 2007 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung Fall Mitja (9); Stand 2007 - Ulvi K. (28) aus Lichtenberg/Bayern; verurteilt im April 2004 zu lebenslanger Haft wegen Mordes; Fall Peggy (9); Stand 2007 - Alfred G. (60 Jahre) aus Eschenau / Landkreis Knetzgau; verurteilt 2007 zu 4,5 Jahren Haft wegen sexuellem Mißbrauch in 4 Fällen und 2 versuchten Vergewaltigungen ( im Jahr 1978 und 1979); Stand 2007 - Fritz M. (60 Jahre) aus Krefeld verurteilt 2008 zu 2 Jahren Haft ausgesetzt zu 3 Jahren Bewährung; Fall sexueller Mißbrauch in 14 Fällen an seiner 8jährigen Nichte; Stand 2008 - Siegmar F. (49 Jahre) aus Dresden; verurteilt 1999 für 8 Jahre; Fall Mißbrauch von Kindern in Tschechien mit Aufzeichnungen auf Video und Bildern; Stand 2008; aus der Haft 2008 entlassen - René K. (32 Jahre) aus Berlin; verurteilt 2006 zu 3 Jahren und 6 Monaten wegen Mißbrauch an 4 Mädchen; Stand 2008 - Yvonne Emmerich (24 Jahre) aus Kirchberg / Sachsen; verurteilt 2008 zu 5,5 Jahren Haft wegen Aussetzung mit Todesfolge; Fall Robin (2); Stand 2008 - Nicole G. (24 Jahre) aus Schwerin; verurteilt 2008 zu 11 Jahren und 9 Monaten wegen Mord durch Unterlassen / Stefan T. (26 Jahre) aus Schwerin; verurteilt 2008 zu 11 Jahren und 9 Monaten wegen Mord durch Unterlassen; Fall verwahrloste Lea-Sophie (5); Stand 2008 - Christine S. (32 Jahre) aus Hannover; verurteilt 2008 zu lebenslanger Haft wegen Doppelmord an dem Geschwisterpaar Max (3) und Saga (1); Stand September 2008 - Manfred R. (23) aus Berlin-Spandau; verurteilt September 2008 zu sechs Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge; Daniela F. (22) aus Berlin-Spandau; verurteilt September 2008 zu 3 Jahren Haft wegen Beihilfe; Fall Dennis (6 Wochen); Stand Oktober 2008 - Sandra G. (18 Jahre) aus Leipzig-Mölkau; verurteilt im Oktober 2008 zu 3 Jahren Haft; vermutliche Entlassung 2009/2010; Fall "Justine" (Säuglingsaussetzung ohne Todesfolge) - NEU: Dirk J. (37 Jahre) aus Günthersdorf (Saalekreis); verurteilt November 2008 zu 5 Jahren und neun Monaten Haft wegen sexuellem Mißbrauch an seinem Ziehsohn (9 Jahre) und dem Besitz von Kinderpornografie; Stand November 2008 ########################################################
Als einen der bekanntesten Täter in der BRD zählt Ronny Rieken. Hier ein Text-Auszug, entnommen von der Weltnetzseite wikipedia.
Ronny Rieken (* 12. Februar 1968) ist der erste Kinderschänder, der mit einem DNA-Massentest überführt wurde. In den 1990er Jahren missbrauchte und tötete er die zwölfjährige Ulrike Everts und die elfjährige Christina Nytsch im Raum Cloppenburg. Für diese Taten wurde Rieken Ende 1998 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Oldenburg stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit steht fest, dass Rieken länger als 15 Jahre im Gefängnis bleiben muss. Nach dieser Frist wird ein Gericht im 2 Jahresabstand prüfen, ob Riekens seine Defizite aufgearbeitet hat. Fällt die Entscheidung stets negativ aus, muss Rieken ein Leben lang einsitzen. Er verbüßt seine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Celle.
Im Sommer 1996 missbrauchte Rieken die zwölfjährige Ulrike Everts im Ipweger Moor bei Oldenburg und erdrosselte sie anschließend in heimtückischer Absicht, um den Missbrauch zu verdecken. Nach genau demselben Muster entführte, missbrauchte und tötete er am 16. März 1998 die elfjährige Christina Nytsch aus Strücklingen aus dem Landkreis Cloppenburg. Zusätzlich stach er mehrfach auf Christinas Leiche ein. Sie wurde am 21. März von zwei Jägern in einem Waldstück der Gemeinde Lorup gefunden. Vorangegangen war die bis dahin größte Verbrecherjagd in der deutschen Kriminalgeschichte, bei der mit Hilfe Tausender Freiwilliger 1500 Quadratkilometer abgesucht worden waren. Auch die Bundeswehr hatte die Suche unterstützt, unter anderem mit Spezialkameras in der Luft. Bei Christinas Leiche hinterließ Rieken Spermaspuren. Sie stimmten mit den Spuren überein, die Ermittler Anfang 1996 nach einem weiteren Missbrauch an einer Neunjährigen sichergestellt hatten. Dieses Opfer hatte Rieken damals nach der Tat noch laufen lassen. Der Ostern 1998 veranlasste DNA-Massentest überführte Rieken schließlich und führte zu seiner Verhaftung. Rieken hatte sich von Verwandten mit zum Speicheltest schleppen lassen, weil ihm keine Ausrede eingefallen war. Rieken war bundesweit der erste Mörder, der sich der Abnahme einer Speichelprobe stellte und dadurch überführt wurde. Dies trug wesentlich zur öffentlichen und rechtlichen Akzeptanz dieser Methode bei. Bereits im April 1998, als die Suche nach Rieken noch in vollem Gange war, nahm die DNA-Analyse-Datei, eine Verbundanwendung der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes, ihren Betrieb auf. ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Mederake, Mario - Der folgende Bericht stammt aus >>DIE ZEIT<<.Fall StephanieAllein auf dem Planeten MarioVon Sabine Rückert | © DIE ZEIT, 14.12.2006 Nr. 51 Was trieb den Vergewaltiger der 13-jährigen Stephanie R. zu seiner Tat? Bis es ihr gerichtlich untersagt wurde, bezeichnete die Dresdner Morgenpost den Angeklagten als »Bestie« und »Monster«. Im Berliner Kurier war von der »feisten Sex-Bestie« die Rede, und solche Beschimpfungen geben durchaus wieder, wie das Volk in den U-Bahnen und Wirtshäusern denkt. Doch auf der Anklagebank sitzt bloß ein Mensch, nicht einmal feist ist er. Er hockt da mit kahl geschorenem Kopf und gesenktem Blick im Landgericht Dresden: Mario Mederake, 36 Jahre alt, das Hassobjekt der Vorweihnachtszeit 2006. Vor einem knappen Jahr hat er die damals 13-jährige Stephanie R. von einer Dresdner Straße geraubt und fünf Wochen lang in seiner Wohnung auf jede erdenkliche Weise vergewaltigt. Jetzt ist der Verhandlungssaal erfüllt von schlecht verhohlener Aggression. Immer wieder muss der Vorsitzende die Zuhörer ermahnen, gehässige Bemerkungen zu unterlassen. Manche klatschen, wenn Mederake Handschellen angelegt werden. Einer erscheint in einem T-Shirt, dessen Aufschrift fordert, dass man nicht Tiere, sondern Kinderschänder für Versuche verwenden sollte. Mederakes Verteidiger Andreas Boine bekommt es mit Rachefantasien der Bürger zu tun, die die Taten des Angeklagten an Niedertracht übertreffen. »Du gehörst in die Gaskammer«, schreibt ihm jemand anonym, ein anderer kündigt an: »Ich werde Dir die Knochen brechen, ich werde Dich verstümmeln.« Der Angeklagte Mederake schweigt in der Hauptverhandlung vor allem. Über sich selbst gibt er dem Gericht nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit Auskunft. Als die Anklageschrift in allen Details öffentlich verlesen wird, versucht er plötzlich aufzustehen - es ist die lautlose Wutreaktion eines Gestörten, der immer noch nicht begriffen hat, dass erzwungener Geschlechtsverkehr mit einer Minderjährigen keine Privatsache ist, sondern ein Verbrechen. Am nächsten Tag erklimmt Mederake das Dach des Untersuchungsgefängnisses und weigert sich 20 Stunden lang, herunterzukommen. Er, dem stets daran gelegen war, anderen aus dem Weg zu gehen, der zuletzt das Leben eines menschenscheuen Sonderlings geführt hat, erträgt nicht die Sprengung dessen, was er für seine »Intimsphäre« hält. Der innere Aufstand gegen solche Demütigungen treibt ihn aufs Dach - Trotz und das Bedürfnis, sich auch in aussichtsloser Lage nicht geschlagen zu geben, halten ihn oben. So wird es der Psychiater deuten. Die Bilder, die in jedes Wohnzimmer übertragen werden, zeigen jedoch einen triumphierenden Verbrecher, der auf den Rest der Welt herunterspuckt. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Krankenkassen-Mitarbeiter missbraucht 14 Kinder14 Kinder hat Timo J. (28) missbraucht - und das vor den Augen ihrer Eltern. Seine Taten hatte der Mitarbeiter einer Krankenkasse bis ins Detail geplant. Er nahm Kontakt zu Familien mit kleinen Kindern auf, gab sich als Arzt aus und bot ihnen Vorsorgeuntersuchungen an. Bei diesen kam es dann zum Missbrauch. Obwohl es nicht das erste Mal war, dass sich der Mann an Kindern vergriffen hat, muss er nicht ins Gefängnis. Zwei Jahre auf Bewährung lautet das Urteil für Timo J. An seinem Arbeitsplatz suchte er im Datensystem einer Krankenkasse nach Familien mit kleinen Kindern, rief sie an und bot kostenlose Vorsorgeuntersuchungen zu Hause an. Dann fälschte er Papiere und gab sich als Experte für Jugendheilkunde aus. "Er hat die Kinder überall berührt" Der Anwalt der Krankenkasse beschreibt die Untersuchungen: " Er hat die Kinder überall berührt, angefasst, ihnen den After eingecremt und dann einen Gegenstand eingeführt. In einzelnen Fällen hat er Injektionen verabreicht. Es sollen ungefährliche Substanzen gewesen sein." Eine Mutter zweier Opfer schildert die Untersuchungen aus ihrer Sicht: "Er hat die Kinder überall angefasst, was man bei einer ärztlichen Untersuchung ja auch macht. Aber angesichts der Tatsache, dass er das nicht durfte und angesichts der Energien, die dahintersteckten, empfindet man Ekel, Wut und Entsetzen." Schon als Jugendleiter eines Tennisclubs hatte er Kinder untersucht. Sein Missbrauch von Kindern flog auf, angezeigt wurde er jedoch nicht. Wegen eines anderen Übergriffs kam Timo J. zwar vor Gericht, das Verfahren wurde aber eingestellt. Und jetzt die Bewährungsstrafe. Die einzigen Auflagen: Er muss Schmerzensgeld zahlen und an einer Gruppentherapie teilnehmen. Da es sich bei Timo J. um einen Ersttäter handelte, meinte die Kammer, es verantworten zu können, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Ein Gutachter sagte über Timo J.: "Er scheint ernstlich daran interessiert zu sein, seine Veranlagung zu bekämpfen." Gleichzeitig räumt der Experte allerdings auch ein: "Natürlich könnte das auch gerichtsnützliches Verhalten gewesen sein." An der Therapie muss Timo J. nur teilnehmen, ob sie auch erfolgreich ist, überprüft niemand.
Quelle: http://www.rtl.de/rtlaktuell/rtl_aktuell_artikel.php?article=21572&pos=2 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Die Statistik macht wenig Hoffnung. Laut Bundeskriminalamt gab es im Vorjahr 15 935 Fälle von Kindesmissbrauch - 44 missbrauchte Kinder pro Tag! Dunkelziffer? Wahrscheinlich fünf Mal höher! Nur jeder vierte Sex-Täter muss ins Gefängnis. Laut „kidsSchutz e.V." schätzen Experten, dass es bis zu 200 000 Pädophile in Deutschland gibt. Was besonders wütend macht: Jeder zweite Kinderschänder ist ein Wiederholungstäter! +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Der Fall Carolin († 16) aus Graal-Müritz (Mecklenburg-Vorpommern). Triebtäter Maik S. (29) war 2005 gerade vier Tage aus der Haft entlassen, da zerrte er Carolin in einen Wald, missbrauchte die Schülerin und schlug ihr den Schädel ein. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ http://www.bild.de/BTO/news/2007/12/08/kinder-tot-karte/deutschland.html http://www.bild.de/BTO/news/2007/10/08/baby-cuxhaven/saeugling-erschlagen.html +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Auch dieser Junge (4) starb qualvollAuch er wurde misshandelt +++ Auch er war unterernährt +++ Hat das Jugendamt versagt?Es berichten: S. GÜNTHER, H. HÄRTEL, P. HEDEMANN, J. RENTZOW, S. SCHNEIDER, C. VEJR, S. VOIGT Mehmet (4) aus Zwickau wurde jahrelang verprügelt
Was läuft falsch?Diese toten Kinder klagen anEin Betreuer packt aus„Wir haben es mit den ärmsten Familien zu tun"Zwickau - Wieder so ein Fall, der fassungslos macht! Nachmittags alarmierte Matthias P. (45, arbeitslos) aus Zwickau (Sachsen) die Rettungsleitstelle. Sein Stiefsohn Mehmet (4) war angeblich am Tag zuvor die Treppe hinuntergestürzt, jetzt plötzlich im Bad bewusstlos zusammengebrochen. Matthias P. (45) aus Zwickau hält seine Lebensgefährtin Katja K. (28) im Arm. Sie sollen Mehmet (4) umgebracht haben In diesem Reihenhaus lebte der Junge, wurde offenbar schon seit Längerem gequält Die Beamten schickten sofort einen Rettungshubschrauber, der Junge kam in die Klinik. Dort starb er an massiven Hirnblutungen. Doch die Ärzte wunderten sich, dass Mehmet am gesamten Körper schwere Blutergüsse hatte. Ein Mediziner: „Völlig untypisch für einen Treppensturz. Außerdem war er unternährt." Sie riefen die Polizei an. Die Beamten fuhren zu Katja K. (28), der Mutter des toten Jungen. Sie saß schon zweimal wegen Drogendelikten im Gefängnis, lebt jetzt mit Matthias P. in einem Reihenhaus. Eine Nachbarin behauptet: „Er war ein Schlägertyp, der sich mehr um seine Hunde als um die Kinder kümmerte. Katja war seine dritte Frau, mit ihr hat er eine gemeinsame Tochter, gerade 1 Jahr alt. Mehmet und sein Bruder (6) stammen aus einer früheren Beziehung vor Katja." Die Ermittler hielten den Eltern vor: Wir glauben nicht, dass Mehmet von der Treppe gestürzt ist! Staatsanwalt Frank Hoffmann (43): „Beide haben daraufhin ein Teilgeständnis abgelegt. Das Amtsgericht hat Haftbefehl wegen Verdacht des Totschlags erlassen." Matthias P. hatte zugegeben, den Jungen verletzt zu haben. Die Mutter habe die Schläge mitbekommen, ihren Sohn aber nicht geschützt. Vermutlich wurde Mehmet schon seit Jahren geschlagen und misshandelt, vor seinem Tod getreten und verprügelt. Und offenbar wussten die Behörden, dass es Probleme in der Familie gab! Katjas Stiefvater Christian D. (54): „Wir haben das Jugendamt immer wieder darauf hingewiesen, dass es den Kindern schlechter geht als den Tieren. Aber sie haben nichts unternommen." Eine Behördensprecherin dagegen: „Wir haben die Familie besucht. Sie machte einen guten Eindruck." Quelle: http://www.bild.de/BTO/news/aktuell/2006/10/17/kind-tod-misshandlung-0/MAIN-kind-tod-misshandlung.html ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Justiz-Skandal Warum lasst ihr diesen Kinderschänder laufen? Drei Wochen nach dem Mord an der kleinen Michelle (8) streiten sich die Richter um einen gefährlichen Sex-Verbrecher. Der könnte nun bald freikommen. BILD erklärt den Justiz-Skandal Von A. WITTIG Die Meldung erwischte Leipzig am späten Montag nachmittag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Urteil des Leipziger Landgerichts gegen den Kinderschänder Gerd W. (53) abgeschmettert. Die Leipziger hatten den Sex-Verbrecher als hoch gefährlich eingestuft und nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach dem BGH-Spruch dürfte der Mann nun bald freikommen. Angeblich hätte es im Prozess „Fehler" gegeben... Der unsägliche Justiz-Streit trifft Leipzig drei Wochen nach der Ermordung der kleinen Michelle (8). „Unsensibel und völlig unangebracht ist das", empört sich ein hoher Beamter gestern. BILD erklärt die unfassbare Justiz-Affäre. Der Täter Februar 2008: Nach der Urteilsverkündung nehmen Polizisten den Schänder im Gerichtssaal fest Gerd W. saß von 1972 bis 1985 fast ununterbrochen im Knast, immer wegen des Missbrauchs von Kindern. Zuletzt wurde er 1993 verurteilt, nachdem er zwei Mädchen (12, 13) vom Fahrrad gezerrt, mit dem Messer bedroht und vergewaltigt hatte (siehe Kasten). Nach über drei Jahren im Knast wurde er zur Therapie in die geschlossene Abteilung nach Altscherbitz verlegt. In seinem Spind dort fand man hier später Notizen von über 200 (!) Mädchen, mit Anschrift und Körpermerkmalen. Gerd W. hatte die Namen aus dem Lokalteil einer Zeitung herausgeschrieben, sich die Adressen aus dem Telefonbuch zusammen gesucht. Bereits neue Opfer... Richter Göbel hatte den Schänder zu nachträglicher Sicherungsverwahrung verurteilt Der Richter Für Norbert Göbel (53), Richter am Leipziger Landgericht, ein Alarmsignal. Am 21. Februar 2008 verurteilt er Gerd W. noch einmal, ordnet die „nachträgliche Sicherungsverwahrung" an. Das heißt: Der Sex-Verbrecher bleibt in Haft, womöglich sogar lebenslang. Allerdings wird er jedes Jahr einem Psychologen vorgestellt. Entscheidet der, dass W. geheilt ist, kann das Gericht das Urteil aufheben. Richter Göbel damals: „Er ist ein Risiko für die Allgemeinheit. Und da geht es nicht um irgend jemanden, da geht es um Kinder!" Die Gutachter W.s Anwalt geht in Berufung, lässt zwei Gutachter antreten. Und die stuften W. als ungefährlich ein - weil er die letzten 15 Jahre nicht mehr straffällig wurde. Kein Wunder: W. saß ja auch die letzten 15 Jahre hinter Gittern... Die Bundesrichter Trotz unsinniger Argumente des Anwalts stellten sich die BGH-Richter jetzt gegen ihre Kollegen vom Landgericht. „Rechtsfehler im Urteil" habe es gegeben. Näher erläutern wollte das gestern niemand. Wie BILD erfuhr, hatte man am BGH nicht gewusst, wo sich Gerd W, die letzten 5 Jahre aufgehalten hatte. „Die tun so, als ob der Mann jahrelang frei gewesen wäre und jetzt plötzlich wieder in Haft muss", so ein Justiz-Insider. „Dabei geht aus den Akten eindeutig hervor, dass er in Altscherbitz einsaß." Eine Panne? Fakt ist: Der Kinderschänder sitzt zwar noch immer hinter Gittern, könnte aber bald freikommen. Denn das BGH hat den Fall den Leipziger Kollegen entzogen und an das Landgericht Chemnitz verwiesen. Wird dort nicht bald ein neuer Prozess eröffnet, muss W. freigelassen werden. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ „Ich habe den Absprung irgendwie nicht geschafft!" Schweinfurt / Bad Brückenau (08.09.2008) - Drei Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe. So lautet das Urteil für einen heute Brücke63 Jahre alten Mann aus einer Gemeinde nahe Bad Brückenau. Der inzwischen suspendierte Musiklehrer, der Jahrzehnte lang am Franz-Miltenberger-Gymnasium arbeitete, gab zu, dass er eine damals 13 Jahre alte Nachbarstochter in mehreren Fällen unsittlich berührte. Dem Kind gab er bei sich zuhause kostenlosen, privaten Violinen-Unterricht, während dem er das Mädchen sexuell missbrauchte.
Quelle : http://www.sw-express.de/swex/news/detail.php?nr=15993&kategorie=news ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Weil sie sich gestört fühltenEltern schlagen und verbrennen ihr KindSie haben ihren wehrlosen Sohn (7) erniedrigt, mit Kochlöffeln geschlagen und mit Zigaretten verbrannt. Jetzt müssen die vierfache Mutter Nancy C. (27) und ihr Freund Oliver D. (28) wegen der brutalen Misshandlung des Kindes vor dem Landgericht Aschaffenburg verantworten. Nach eindringlichen Worten der Vorsitzenden Richterin Karin Offermann gestanden die Angeklagten am Nachmittag die Taten. Der 28 Jahre alte Werkzeugmechaniker ist wegen gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung angeklagt. Die 27-jährige Mutter des Jungen steht vor Gericht, weil sie ihr Kind nicht geschützt, sondern es auch selbst misshandelt haben soll. Das Geständnis erfolgte erst nach einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Demnach sollen die Strafen auf höchstens vier Jahre Haft begrenzt werden, wenn der Junge nicht vor Gericht über sein Martyrium berichten muss. Der Staatsanwaltschaft zufolge wurde der Junge mehrfach in eine Abstellkammer gesperrt, „wo er auch über Nacht bleiben musste", ohne Essen und Trinken. Selbst als das Kind gefleht habe: "Ich hab' Hunger, ich hab' Hunger, kannst Du mir bitte etwas zu essen geben?", habe es in der Kammer bleiben müssen. Der Angeklagte habe sich von dem Jungen gestört gefühlt, hieß es vor Gericht. Zum Zeitpunkt der Misshandlungen war die Mutter erneut schwanger. Die Verletzungen des Kindes waren Ende 2007 in der Schule aufgefallen und der Polizei gemeldet worden. Der Hass auf seine Mutter sei größer als auf deren Partner, erzählt die Pflegemutter des Jungen vor Gericht. „Er ist der Meinung, sie hätte ihn beschützen müssen." Der heute Achtjährige leidet nach Worten seiner Pflegemutter unter Platzangst, reagiert auf Lärm empfindlich und hat Defizite in der Schule. „Die Brandverletzungen sieht man heute noch", sagte die Frau vor Gericht. Jetzt das Urteil: Für Nancy C. (27 Jahre) 3 Jahre und 8 Monate wegen Mißhandlung Für Oliver D. (28 Jahre) 3 Jahre und 10 Monate wegen Mißhandlung < Außerdem müssen die beiden Angeklagten 5000€ Schmerzensgeld dem Kind zahlen.> Quelle (Info): http://www.sueddeutsche.de/panorama/285/310215/text/ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Kindesmissbrauch: Gericht setzte auf Therapie statt HaftBochum, 29.08.2008 49-jähriger Bochumer bekam Bewährung. Staatsanwältin wollte aber über drei Jahre Gefängnis Das Urteil wegen sexuellen Kindesmissbrauchs stand gestern auf der Kippe: Bewährung oder Haft. Am Ende verhängte das Landgericht für den Täter aber eine Bewährungsstrafe. Der wegen Exhibitionismus vorbestrafte Bochumer (49) hatte in den Jahren 2005 und 2006 zwei Mädchen (heute 13 und 14) aus der Nachbarschaft mehrfach in seine Wohnung gelockt und dort an zwei oder drei Tagen missbraucht. Er hatte sie auch veranlasst, sich teils zu entkleiden und aufreizende Wäsche anzuziehen, die er hatte, wobei er sie teilweise auch sexuell anfasste, einmal besonders massiv. Einmal filmte er das mit einer Kamera. Ein andermal spielte er einen Pornofilm vor. Eines der Kinder warnte er: "Wenn du der Polizei etwas sagst, bist du tot." Außerdem hatte sich der Mann in einem Dortmunder Bad vor zwei weiteren Mädchen (heute 10, 13) im Wasser sexuell entblößt. Schließlich hatte er im Internet kinderpornografische Bilder heruntergeladen. Der Angeklagte (arbeitslos) war voll geständig. Die Staatsanwältin wollte drei Jahre und vier Monate Haft. Eine bewährungsfähige Strafe mit der Auflage einer Sexualtherapie hielt sie für unangemessen. "Es ist überhaupt nicht davon auszugehen, dass er eine Therapie durchhalten wird." Verteidiger Michael Emde meinte aber, dass Knast ohne Therapie nichts bringe: "Dann kommt er wieder raus und alles ist wie vorher." Bewährung mit Therapie sei "von den Erfolgsaussichten der einzige gangbare Weg". Die 3. Strafkammer folgte diesem Argument: Sie verhängte zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Der Täter muss aber eine Therapie machen, regelmäßig einen Bewährungshelfer aufsuchen und 150 Sozialstunden abarbeiten. Richter Johannes Kirfel: "Wir meinen, eine Chance haben Sie verdient." Die Allgemeinheit werde "besser geschützt", wenn man ihn therapiere. Er räumte zwar ein: "Natürlich kann man da ein bisschen Skepsis haben." Aber der psychiatrische Gutachter habe gesagt, die Erfolgsprognose sei ganz gut. Daher sei die Strafe "vertretbar", auch wenn sie "sehr, sehr milde" sei. B.Ki. Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bochum/2008/8/29/news-72876088/detail.html +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Mann aus Schleswig-Holstein reiste nach Asien und befriedigte seine Sex-Fantasien mit kleinen JungenAidskranker Kinderschänder für immer weggesperrtEr ist einer der schlimmsten Kinderschänder Deutschlands. Matthias O. (49) aus Neumünster (Schleswig-Holstein). Um seine Sex-Fantasien zu befriedigen, kaufte sich der aidskranke Mann kleine Jungen. Ihm war völlig egal, was mit seinen Opfern geschah. Jetzt wurde er vom Landgericht Kiel verurteilt - und für immer weggesperrt. Er weiß, dass er den tödlichen Virus ihn sich trägt, macht aus seinen perversen Taten kein Geheimnis, sagte: „Ich finde das Gefühl beim Sex mit Kindern toll. Davon lasse ich mich nicht abbringen." Doch die Richter des Landgerichts Kiel stoppten den perversen Verbrecher: Matthias O. wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sechseinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Berufsmusiker soll für immer weggesperrt werden, nie wieder kleine Kinder schänden können. Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert hatte. In ihrem Plädoyer war die Staatsanwältin auf die Aussagen der kambodschanischen Jungen eingegangen, die nach Deutschland eingeflogen worden waren. Die Kinder hatten den hageren Angeklagten auf Fotos sowohl in ihrem Heimatland als auch in Kiel auch noch mehr als eineinhalb Jahre nach den Taten identifiziert. Obwohl nicht ganz sicher geklärt werden konnte, ob die Jungen sich vielleicht geirrt haben, sagte die Staatsanwältin: „An der Täterschaft des Angeklagten bestehen keine vernünftigen Zweifel." Matthias O. würde immer wieder Kinder schänden. Daher ordnete das Gericht die Sicherheitsverwahrung an. Denn bereits während einer Haftverbüßung hatte er angekündigt, er wolle nach Südostasien auswandern, um seine pädophilen Neigungen auszuleben. Schlimm: Obwohl sein Mandant ganz offen ankündigte, sich immer wieder an Minderjährigen vergehen zu wollen, forderte sein Anwalt einen Freispruch - weil die Schuld des 49-Jährigen nicht eindeutig nachweisbar sei. Die Verteidigung will in Revision gehen. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Neu: Gericht verurteilt Mutter der drei toten Babys von Wenden Zu betäubt, um ihre Babys zu versorgenVon David Ohrndorf Die Mutter der drei toten Babys aus Wenden muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die 44-Jährige sei voll schuldfähig, sagte der Richter. Schließlich habe die Mutter gezeigt, dass sie sich prinzipiell um ihre Kinder kümmern könne. Mutter verurteilt "Vier Jahre und drei Monate" - als Richter Wolfgang Münker am Montag (01.12.08) das Strafmaß verkündet, geht ein Raunen durch den Gerichtssaal. Immerhin hatte die Staatsanwaltschaft mehr als acht Jahre Haft gefordert. Den geflüsterten Kommentaren des Publikums zur Folge, hätten viele Monika H. gerne lebenslänglich verurteilt gesehen. Die sechsfache Mutter hatte zugegeben 1986, 1988 und 2004 ihre neugeborenen Töchter heimlich im Badezimmer entbunden und sie nach deren Tod in der Tiefkühltruhe versteckt zu haben. Die älteste Tat ist bereits verjährt. Für die beiden jüngeren Fälle urteilten die Richter: "Totschlag durch Unterlassung." Die Frau habe ihre Kinder nicht aktiv töten wollen, hielt der Vorsitzende Richter Wolfgang Münker der Frau in seiner Begründung zugute. Außerdem rechnete er ihr an, dass sie sich selbst gestellt hatte. "Wenn sie das nicht getan hätte - wir wissen nicht, ob wir heute hier sitzen würden", kommentierte der Richter. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
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